Fachplanung nach AwSV
Als zugelassener Sachverständiger nach AwSV begleiten wir Sie bereits in der Konzeptions- und Genehmigungsphase von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (LAU- und HBV-Anlagen).
Unser Ziel: maximale Rechtssicherheit, wirtschaftliche Planung und ein späterer reibungsloser Betrieb – ohne teure Nachbesserungen oder Verzögerungen.
Was wir für Sie leisten:
- Bedarfsgerechte Grundlagenermittlung und Gefährdungsbeurteilung
- Erstellung von Planungsunterlagen gemäß AwSV und den Technischen Regeln (TRwS 779, TRwS 781, TRwS 786 u.a.)
- Auslegung und Dimensionierung von Leckschutzsystemen, Auffangräumen, Rückhalteanlagen und Sicherheitswannen
- Fachgerechte Material- und Bauteilauswahl unter Berücksichtigung der Wassergefährdungsklasse (WGK)
- Erarbeitung der Anzeigeunterlagen nach §40 AwSV inklusive vollständigem Fachgutachten
- Erarbeitung von Anträgen auf Eignungsfeststellung nach §63 WHG
- Jetzt neu: Begleitung bei der Umstellung auf HVO 100
- Abstimmung mit zuständigen Unteren Wasserbehörden
- Dokumentation gemäß den Anforderungen an die spätere wiederkehrende Prüfung (§46 AwSV)
Sie planen ein Projekt mit wassergefährdenden Stoffen?
Sprechen Sie frühzeitig mit uns. Je früher wir in die Planung eingebunden werden, desto wirtschaftlicher, sicherer und genehmigungsfähiger wird Ihr Vorhaben.
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